Asbest entsorgen – eine Aufgabe für Spezialisten

Asbest wurde einst in vielen Häusern, in Werkhallen und Bürogebäuden verbaut. Heute gilt das Material als stark gesundheitsgefährdend. Abbau und Entsorgung müssen daher einem Unternehmen überlassen werden, das darauf spezialisiert ist.

Ein Gift für den Körper
Über Jahrzehnte hinweg galt Asbest als kleines Wunder überall dort, wo schnell, effizient, sicher und preiswert neue Gebäude errichtet werden mussten. Denn aus dem Mineralstoff konnten insbesondere Platten hergestellt und als Wandverkleidung genutzt werden, die nicht nur sehr robust ausfielen. Ihr Vorteil lag vielmehr auch in der schweren Entflammbarkeit. Da verwundert es nicht, dass der Asbest bis in das Jahr 1989 in der Schweiz in zahlreichen Immobilien verbaut wurde. Per Gesetz wurde die weitere Verwendung in jenem Jahr aber verboten: Immerhin besteht die Gefahr, dass sich die mikroskopisch feinen Asbestfasern beim Einatmen in der Lunge festsetzen und dort ebenso akute wie chronische Beschwerden auslösen. Sogar tödlich einwirkende Krebszellen können dabei gebildet werden.

Asbest entsorgen – aber wie?
Wer heute einen Hinweis darauf erlangt, dass sich Asbest in einem Gebäude befindet, darf den Mineralstoff nicht ohne Weiteres abbauen. Erneut gilt, dass die Fasern mit dem Auge nicht wahrnehmbar sind und unbemerkt eingeatmet werden könnten. Schon eine Annäherung an den Asbest erfordert das Tragen eines Schutzanzuges sowie einer Atemmaske. Kein noch so kleiner Bestandteil dieses Stoffes darf an den Körper gelangen oder mit der Haut sowie den Haaren in Berührung kommen. Ratsam ist es daher, sich von einem Abbau des Asbests grundsätzlich fernzuhalten und diese Aufgabe lieber einem Unternehmen zu übergeben, das darauf spezialisiert ist. Während des gesamten Vorganges wird zudem ein weiträumiger Sicherheitsabstand rund um das betroffene Gebäude eingehalten.

Die Hilfe der Behörden nutzen
Doch wer den Asbest entsorgen möchte, muss nicht nur diverse Regeln einhalten. Vielmehr kann ein solches Vorhaben ohne das Einbeziehen der Ämter des zuständigen Kantons nicht gelingen. Denn vor dem Abbau und der Entsorgung wird ein bauliches Gutachten angefertigt, in dem vor allem auf die Art des Asbests und den damit verbundenen Risiken für die Bewohner eingegangen wird. Auf dieser Basis wird zudem entschieden, welche Arbeiten erforderlich sind und welche Vorkehrungen zum Schutz getroffen werden müssen, um den schädlichen Baustoff möglichst schnell und gefahrlos aus einem Gebäude zu entfernen. Für die dabei anfallenden Gesamtkosten kommt der Eigentümer der Immobilie auf, dem eine Rechnung von rund 50 Franken je Quadratmeter ausgestellt wird.

Besonderheiten bei der Entsorgung
Übrigens wird nicht nur der Abbau des Baustoffs den darauf spezialisierten Unternehmen überlassen. Wer den Asbest entsorgen möchte, darf das gleichfalls nicht selbst erledigen. Immerhin könnten dabei Fehler geschehen, die die Fasern in den Erdboden, die Umluft oder das Trinkwasser gelangen lassen. Auch für die Entsorgung wird folglich ein Unternehmen engagiert, das das Material in luftsicheren Gebinden abtransportiert. Welche Sicherheitskriterien dabei einzuhalten sind, wird abermals durch das zuständige Bauamt bestimmt. Die dafür einschlägigen Vorschriften können durchaus erheblich zwischen den Kantonen abweichen. Gleich ist indes, dass der Eigentümer des Gebäudes neben den Kosten für den Abbau auch die Auslagen für die Entsorgung des giftigen Werkstoffes zu übernehmen hat, wodurch die Rechnung noch einmal ansteigt.